Voraussetzungen:

Ihre Katze muss eine aktuelle und vollständige Impfung gegen Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukose vorweisen (Impfpass ist bei Pensionsbeginn vorzulegen und verbleibt während des Aufenthalts bei uns). Die FIP-Impfung ist nicht zwingend vorgeschrieben, bitte stimmen Sie sich hierzu mit Ihrem Tierarzt ab.

Außerdem ist die Katze eine Woche vor Pensionsbeginn mit einem Floh-Zecken-Schutzmittel zu behandeln (keine Halsbänder und keine ätherischen Tropfen) und muß 2 Tage vor Pensionsbeginn frisch entwurmt sein (als Nachweis bitte die leeren Behältnisse mitbringen). Es werden nur kastrierte Katzen/Kater aufgenommen. Ein Betreuungstierarzt steht bei Krankheit oder Unfall zur Verfügung (die Kosten hierfür trägt der Katzenbesitzer). Sollte bei Pensionsbeginn kein vollständiger und aktueller Impfschutz vorliegen oder Bedenken bzgl.  der Gesundheit Ihrer Katze von Seiten der Pensionsinhaberin bestehen, kann die Aufnahme verweigert werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen PFOTENSTÜBCHEN

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Ausserdem haben wir hier für Sie einige interessante Fragen und Antworten zusammengestellt:

Fragen und Antworten

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Interessantes rund um den Pensionsaufenthalt

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Katzenpension Pfotenstübchen
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