Bedingungen:
Ihre Katze muß eine aktuelle und ausreichende Impfung gegen Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukose vorweisen (Impfpass ist bei Pensionsbeginn mitzubringen und verbleibt während des Aufenthalts in der Pension). Erwünscht und im Sinne der Gesundheit Ihrer Katze ist ebenfalls die Impfung gegen FIP.
Außerdem ist die Katze eine Woche vor Pensionsbeginn mit einem Floh- und Zecken-Schutzmittel zu behandeln (keine Halsbänder, keine ätherischen Tropfen) und muß zwei Tage vor Pensionsbeginn entwurmt sein (Nachweise sind mitzubringen). Es werden nur kastrierte Katzen/Kater aufgenommen. Ein Betreuungstierarzt steht bei Krankheit und Unfall zur Verfügung (die Kosten trägt der Katzenbesitzer). Weitere Informationen finden Sie hier: